Eine Wohnung zu verkaufen, welche mit Wohnbauförderung finanziert wird, ist rechtlich grundsätzlich möglich. Der Verkaufsprozess ist jedoch mit einigen Tücken versehen. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Möglichkeiten es für den Verkauf gibt und was bei dem Angebot einer Wohnung mit Wohnbauförderung zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Verkauf der Immobilie entfällt auch der Anspruch darauf, für die Immobilie eine Förderung zu erhalten. Ausnahmen sind aber möglich.

  • Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann auch dann anfallen, wenn das öffentlich geförderte Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde.

  • Die Wohnbauförderung erfolgt nur bei Wohnraum für die Eigennutzung. Mit einer Spekulationssteuer ist daher beim Verkauf nicht zu rechnen.

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Sie können sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.


Verkaufen Sie mit einem Makler zum Top-Preis!

Für welche Zielgruppe ist eine Wohnung mit Wohnbauförderung interessant?

Eine Wohnung zu verkaufen, bei der eine Wohnbauförderung aktiv ist, ist rechtlich grundsätzlich möglich. Dem potentiellen Käufer interessiert in dem Fall nicht, welche Darlehen Sie als Käufer in Anspruch genommen haben. Die Zielgruppe hängt daher davon ab, um was für eine Immobilie es sich handelt und ob diese in einer ansprechenden oder nicht so einer beliebten Lage liegt. Gerade Wohnungen ab drei Zimmern sind für Familien interessant. Kleine Wohnungen im Stadtzentrum sprechen dagegen Singles oder auch Paare sowie Senioren an.

tipp
Tipp

Mithilfe eines Maklers können Sie Ihre Zielgruppe klar definieren und das Inserat auf diese ausrichten.


Der kostenlose Maklervergleich
Erhalten Sie kostenlos & unverbindlich passende Maklervorschläge aus Ihrer Region.

Wohnung verkaufen mit Wohnbauförderung: Welche Besonderheiten gelten dabei?

Es gibt inzwischen zahlreiche Möglichkeiten für eine Förderung beim Wohnungsbau. Um einschätzen zu können, was bei dem Verkauf Ihrer Wohnung zu beachten ist, ist die Frage interessant, welche Wohnbauförderung Sie in Anspruch nehmen.

Eine staatliche Förderung können Sie beispielsweise nicht nur erhalten, wenn Sie eine Wohnung neu bauen. Auch bei Umbauten ist es möglich, eine Unterstützung zu erhalten. Nehmen Sie beispielsweise ein KfW-Darlehen in Anspruch, entfällt dieses dann, wenn Sie die Wohnung verkaufen.

In diesem Fall haben Sie zwei verschiedene Optionen, die greifen können:

  • Sie können den KfW-Kredit auf eine weitere Wohnung oder ein Haus übertragen. Dieses muss allerdings die Anforderungen erfüllen und auch von Ihnen selbst genutzt werden.

  • Wenn Sie eine Wohnung verkaufen, die mit Wohnbauförderung finanziert wird, kann der Käufer das Darlehen übernehmen. Er bekommt dieselben Konditionen. Inwieweit dies für den Käufer von Interesse ist, muss in den Kaufabwicklungen geklärt werden.

Entscheiden Sie sich dafür, die Förderung abzulösen, kann auch hier eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Dies gilt dann, wenn das Darlehen jünger als zehn Jahre ist.

tipp
Tipp

Handelt es sich um ein KfW-Darlehen, bei dem die Finanzierung durch den Bund erfolgt, können Sie von Sondertilgungen profitieren. Das heißt, Sie haben eventuell einen Anspruch darauf, das Darlehen vorzeitig abzulösen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in dem Fall nicht an.

Nutzen Sie eine Wohn-Riester-Förderung, können Sie diese ebenfalls für ein weiteres Eigenheim übernehmen oder den nicht genutzten Betrag auf Ihr Riester-Konto übertragen.

hint
Hinweis

Seit 2018 besteht die Option, Baukindergeld zu erhalten. Diese Wohnbauförderung erfolgt nicht mehr, wenn die Immobilie verkauft wird. Lediglich dann, wenn Sie in eine neue Immobilie investieren, kann das Baukindergeld weiter in Anspruch genommen werden.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf einer Wohnung mit Wohnbauförderung benötigt?

Grundsätzlich benötigen Sie, wenn Sie eine Wohnung verkaufen möchten, die eine Wohnbauförderung hat, keine speziellen Unterlagen. Lediglich die Dokumente, die auch bei einem klassischen Verkauf benötigt werden, sollten Sie zur Hand haben. Dies sind:

  • Grundriss (kann beim Bauamt angefragt werden)

  • Teilungserklärung und Grundbuchauszug (Anfrage beim Grundbuchamt möglich)

  • Wirtschaftsplan und Wohngeldabrechnung sowie Rücklagenübersicht (Anfrage bei der Hausverwaltung)

  • Energieausweis (Anfrage bei der Hausverwaltung)

  • Baubeschreibung (Anfrage beim Bauamt)

Verfügt die Wohnung über eine Wohnbauförderung, die durch einen Käufer übernommen werden könnten, sollten Sie die Informationen zum Darlehen bereithalten.

Wohnung verkaufen mit Wohnbauförderung – Wie kann ein Makler helfen?

Auch im Fall des Verkaufes einer Wohnung, bei der eine Wohnbauförderung besteht, kann es sinnvoll sein, einen Makler in Anspruch zu nehmen. Natürlich besteht für Sie die Option, einen Privatverkauf durchzuführen. Gerade in Bezug auf die rechtlichen Fragen bei einer Wohnbauförderung kann es allerdings schwierig sein, hier selbst die passende Lösung zu finden.

Der Makler hilft Ihnen zudem dabei, den Preis für die Wohnung auszuarbeiten und die Vorzüge der Immobilie überzeugend in den Vordergrund zu stellen. Noch interessanter ist jedoch der Aspekt, dass er sich um die Betreuung der Interessenten kümmert. Das heißt, auf Wunsch übernimmt er auch die Besichtigungen und kümmert sich um eine Prüfung der Bonität bei den Interessenten.

Zu welchem Preis kann die Wohnung verkauft werden?

Eine bestehende Wohnbauförderung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Preis der Wohnung. Dies hängt damit zusammen, dass sie für den Interessenten eigentlich keine Auswirkungen mit sich bringt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Sie möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen – diese reduziert Ihren Gewinn deutlich!

Sie können natürlich prüfen, ob der Preis möglicherweise höher als erwartet angesetzt werden kann. Mithilfe eines Maklers oder eines Gutachters können Sie noch mehr darüber erfahren, welchen Wert Ihre Wohnung hat beziehungsweise wie Sie den Verkaufspreis Ihrer Wohnung steigern können.

tipp
Tipp

Schauen Sie am Markt nach vergleichbaren Wohnungen, die in ähnlicher Lage angeboten werden. So haben Sie bereits eine Richtlinie, die Ihnen als Orientierung dienen kann.

Welche Kosten kommen sonst noch beim Verkauf auf mich zu?

Bei der Beantragung einiger Unterlagen, die für den Verkauf notwendig sind, können Kosten anfallen. Die Höhe der Kosten hängt von der Behörde und auch dem Bundesland ab. Normalerweise bewegen diese sich pro Dokument jedoch im zweistelligen Bereich. Bei einem Verkauf werden die Notarkosten durch den Käufer übernommen. Maklerkosten können für Sie allerdings anfallen.

Bedenken Sie auch, dass es die Spekulationsfrist und die Spekulationssteuer gibt. Beim Verkauf einer Wohnung mit Wohnbauförderung ist diese Thematik in der Regel jedoch eher zweitrangig. Dies hängt damit zusammen, dass Wohnbauförderung nur bei Immobilien gewährt wird, bei denen eine Eigennutzung geplant ist.

Welche Vorbereitungen sind vor der Besichtigung zu treffen?

Setzen Sie Ihre Wohnung in Szene, damit Sie die Interessenten überzeugen können. Prüfen Sie, ob Reparaturarbeiten oder kleine Korrekturen notwendig sind. Diese sollten möglichst vor der Besichtigung in Angriff genommen werden.

Weisen Sie auch bei der Besichtigung auf die Vorzüge hin, die Ihre Wohnung mit sich bringt. Neben einer sehr guten Lage mit einer optimalen Infrastruktur, können dies auch Besonderheiten, wie ein Kamin, ein Balkon oder eine Dachterrasse sein. Achten Sie aber vor allem darauf, dass sich die Wohnung in einem sauberen sowie gepflegten Zustand befindet.

tipp
Tipp

Führen Sie Besichtigungen am besten bei Tageslicht durch. So wirkt die Wohnung einladend und potentielle Käufer erhalten einen besseren Eindruck der Räumlichkeiten!

Du möchtest deine Immobilie erfolgreich zum Wunschpreis verkaufen?

Vergleiche 100% kostenlos & unverbindlich 3 Angebote von passenden regionalen Immobilienmakler:innen und profitiere vom hohen Preisniveau am Markt. Eine ausführliche Bewertung deiner Immobilie erhältst du vom Experten kostenlos vor Ort.

Regionale Makler vergleichen
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.