In einer zentralen Lage in Großstädten und auch in kleineren Städten sind Singlewohnungen stark nachgefragt. Die oft sehr klein gehaltenen Ein- bis Zweiraumwohnungen sprechen damit eine ganz bestimmte Zielgruppe an. Lesen Sie in diesem Ratgeber, was beim Verkauf Ihrer Einraumwohnung wichtig ist, welche Unterlagen Sie benötigen und wie sie einen guten Verkaufspreis erhalten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Angebot einer Singlewohnung sollte auf die Lage eingegangen werden.
  • Der Preis für die Singlewohnung richtet sich nach Ausstattung, Größe und Lage.
  • Bei einer vermieteten Wohnung müssen Sie als Eigentümer in einigen Fällen eine Spekulationssteuer zahlen.
  • Sie können den Verkauf einer Singlewohnung mit der Unterstützung durch einen Makler effizienter durchführen.
  • Für einen schnellen Verkauf ist sicherzustellen, dass alle Unterlagen, wie beispielsweise der Energieausweis, vorhanden sind.
  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.

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An welche Zielgruppe kann ich meine Einraumwohnung verkaufen?

Einraumwohnungen werden gerne auch als Singlewohnungen bezeichnet. Sie bieten einen begrenzten Platz, der für das bequeme Wohnen Alleinstehender gut geeignet ist. Attraktiv sind Einraumwohnungen daher für Berufstätige, Pendler, Studenten, aber auch für Investoren. Gerade in Großstädten bieten Singlewohnungen oft eine günstige Alternative zu anderen Wohnmöglichkeiten.

Das heißt: Auch wenn Sie eine 1-Zimmer-Wohnung verkaufen, haben Sie eine recht breit aufgestellte Zielgruppe. Dies ist beim Angebot der Wohnung zu berücksichtigen.

Welche Besonderheiten überzeugen bei einer Singlewohnung?

Möchten Sie eine Singlewohnung verkaufen, ist es besonders wichtig, Interessenten die Vorzüge darzustellen. Diese liegen vor allem bei den geringen monatlichen Kosten sowie der Möglichkeit, mit einer Einraumwohnung zentral und günstig zu wohnen. Abhängig von der Wohnung selbst, können Sie hier noch auf Besonderheiten verweisen.

Benennen Sie Fakten, wie einen großzügigen Schnitt, einen Balkon oder eine Terrasse, eine Einbauküche oder einen Altbau. Dadurch können Sie die Zielgruppe noch differenzierter ansprechen.

Sollte ich beim Verkaufen der Singlewohnung einen Makler in Anspruch nehmen?

Verkaufen können Sie Ihre 1-Zimmer-Wohnung natürlich auch ohne Unterstützung eines Maklers. In dem Fall ist jedoch zu bedenken, dass Sie die Zusammenstellung der Verkaufsanzeige, die Kommunikation mit Interessenten, die Besichtigung und die gesamte Kaufabwicklung selbst durchführen müssen. Neben einer fehlenden Erfahrung, die sich hier oft problematisch darstellt, ist auch der Zeitfaktor nicht zu unterschätzen.

Ein Makler bringt in den Verkauf Ihrer Einraumwohnung weitere Vorteile mit ein. So kann er den aktuellen Marktpreis gut einschätzen und Ihnen Hinweise dazu geben, wie hoch die Nachfrage ist. Er hat einen großen Kontaktbereich und vielleicht schon Interessenten für die Wohnung an der Hand. Zudem lässt er seine Verkaufserfahrungen in die Zusammenstellung des Exposés einfließen.

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Einige Makler übernehmen die Bonitätsprüfung der potenziellen Käufer und stellen so einen reibungslosen Ablauf des Verkaufs sicher.


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1-Zimmer-Wohnung verkaufen: Welchen Preis kann ich erzielen?

Möchten Sie eine Singlewohnung verkaufen, setzt sich der Preis aus mehreren Faktoren zusammen:

  • Wo befindet sich die 1-Zimmer-Wohnung?

  • Wie gut ist die Infrastruktur in dieser Lage?

  • In welchem Zustand befindet sich die Wohnung?

  • Welche Größe hat sie?

  • Liegen zusätzliche Ausstattungsmerkmale vor?

Gerade die Lage der Wohnung spielt eine wichtige Rolle. In Großstädten ist die Nachfrage am Wohnungsmarkt in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bei einer zentral gelegenen Singlewohnung mit einer sehr guten Infrastruktur haben Sie natürlich eine ansprechende Wertanlage auch für Investoren. Eine Einraumwohnung in einer Kleinstadt oder auf dem Land ist möglicherweise weniger nachgefragt.

Bei der Zusammenstellung des Preises kann ein Wertgutachten hilfreich sein. Auch ein Blick auf den aktuellen Markt sowie Preise ähnlicher Wohnungen sind eine Unterstützung bei der Auswahl. Zudem können Sie sich an einen Makler wenden und erhalten durch ihn eine Einschätzung.

Welche Kosten muss ich beim Verkaufen einer Singlewohnung selbst tragen?

Möchten Sie eine Singlewohnung verkaufen, müssen Sie einige der entstehenden Kosten selbst tragen. Zu den möglichen Kosten, die hier anfallen können, gehören diese Posten:

  • Reparaturarbeiten

  • Kosten für die Vermarktung

  • Spekulationssteuer

  • Maklerkosten

  • Kosten für ein Wertgutachten

  • Teilungserklärung

  • Baubeschreibung

  • Grundbuchauszug

  • Energieausweis

Verkaufen Sie Ihre Einraumwohnung bestenfalls erst nach getätigten Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten. Dies erhöht nämlich nicht nur den Wert der Wohnung, sondern auch die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf.

Was ist die Spekulationssteuer und wann wird sie fällig?

Möglicherweise kommen Sie mit der Spekulationssteuer in Berührung, wenn Sie eine Singlewohnung verkaufen möchten. Es handelt sich hierbei um eine Steuer, die erhoben wird, wenn Sie eine Immobilie zu Spekulationszwecken erst kaufen und dann wiederverkaufen. Dies ist bei einer vermieteten Immobilie beispielsweise der Fall. Haben Sie im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor nicht selbst in der Einraumwohnung gewohnt, fällt die Spekulationssteuer an.

Ausnahme: Wenn die zehnjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, müssen Sie keine Spekulationssteuer mehr zahlen – auch wenn es sich um eine vermietete Wohnung handelt.

Welche Unterlagen dürfen beim Verkauf der Singlewohnung nicht fehlen?

Für eine schnelle und effiziente Kaufabwicklung sind verschiedene Unterlagen notwendig. Aber auch dann, wenn sich ein Interessent einen ersten Eindruck von der Wohnung verschaffen möchte, sollten die wichtigsten Dokumente bereits vorliegen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die folgenden Dokumente und Unterlagen vorlegen können:

  • Teilungserklärung

  • Grundriss der Singlewohnung

  • aktuelle Wohngeld-Abrechnung

  • Grundbuchauszug

  • Wirtschaftsplan

  • Rücklagenübersicht

  • Energieausweis

  • Baubeschreibung

  • Eigentümerversammlungs-Protokolle aus den letzten drei Jahren

  • Mietvertrag, wenn eine vermietete Wohnung angeboten wird

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Hinweis

Fehlt der Energieausweis im Rahmen der Vermarktung und des Verkaufs drohen empfindliche Strafen bis zu 15.000 Euro! Alles rund um den Energieausweis ist in der sogenannten Energiesparverordnung (EnEV) geregelt.

Wie kann die Singlewohnung in Szene gesetzt werden?

Bereits vor der ersten Besichtigung können Sie das Interesse an Ihrer Wohnung erhöhen, wenn Sie auf Home-Staging zurückgreifen. Hierbei handelt es sich um die Option, die Singlewohnung virtuell einzurichten. Dadurch sehen mögliche Interessenten, welche Optionen sie zur Raumgestaltung bzw. -einrichtung haben.

In Vorbereitung auf den Besichtigungstermin ist es empfehlenswert, alle Reparaturarbeiten abzuschließen und die Wohnung einmal komplett reinigen zu lassen. Eine Besichtigung bei Tageslicht ist meist besonders effizient. Die Entscheidung darüber, ob Sie mehrere Interessenten zu einem Besichtigungstermin einladen, können Sie von der Menge der Anfragen abhängig machen.

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