Immobilienverkauf an Geschwister, Kinder und Verwandte
Der Verkauf eines Grundstücks an Angehörige kann, wie der Immobilienverkauf innerhalb der Familie, einige Vorteile mit sich bringen. Dennoch kann es bei vorschnellem Handeln zu unvorhergesehenen Kosten kommen. Erfahren Sie hier, wie ein Immobilienverkauf an Verwandte funktioniert, welche Fristen und Gesetze Sie einhalten müssen und welche steuerlichen Aspekte es zu beachten gilt.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Auch beim Verkauf an die eigenen Verwandten kann die Spekulationssteuer fällig werden. Hier sollten Sie die entsprechenden Fristen und Bedingungen im Auge behalten.
- Ein Verkauf innerhalb der Familie darf keine getarnte Schenkung sein. Bei einem zu niedrigen Preis werden die Behörden misstrauisch.
- Je nach Verwandtschaftsgrad wird Grunderwerbssteuer fällig. Beispielsweise ist ein Verkauf unter Geschwistern nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
Immobilienverkauf unter Geschwistern
Die steuerlichen Vorteile beim Immobilienverkauf gelten für Verwandte in gerader Linie. Geschwister zählen rein rechtlich jedoch als „Seitenlinie“ und können deshalb nicht von der Steuerbefreiung profitieren. Auch ein Hausverkauf an Neffen, Nichten oder Cousins wird nach dem Grunderwerbsteuergesetz nicht begünstigt. Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich schon länger mit dieser Problematik, weshalb sich die Rechtslage in Zukunft ändern könnte.
Immobilienverkauf unter Verwandten
Gemeinsame Erinnerungen sind nur einer von vielen Gründen, warum Hauseigentümer möchten, dass ihre Immobilie in der Familie bleibt. Die Übergabe im Rahmen einer Erbschaft scheint sicherlich naheliegend, doch nicht immer ist es so einfach. Sind beispielsweise mehrere Kinder vorhanden, können die Aufteilung und die anschließende Auszahlung der Miterben zu Problemen führen. Häufig kommt es zwischen einer Erbengemeinschaft zu Ungereimtheit und Streit, ein Gedanke, der viele Eltern beschäftigt. Um das geliebte Zuhause trotzdem in guten Händen zu wissen, bietet sich der Immobilienverkauf an Angehörige zu Lebzeiten an.
Haus verkaufen an die Kinder
Auch wenn der Immobilienverkauf an Familienmitglieder deutlich einfacher erscheint als ein Verkauf auf dem „freien Markt“, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Der erste Schritt ist eine Wertermittlung der Immobilie. Sie sollten Ihr Grundstück nicht zu einem symbolischen oder sehr niedrigen (marktunüblichen) Preis an Ihre Kinder verkaufen. Der Gefallen, den Sie ihnen damit tun möchten, kann schnell nach hinten losgehen. Bei einem zu geringen Verkaufspreis kann der Verdacht eines Scheinkaufs oder einer inoffiziellen Schenkung aufkommen – und damit rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Eine rechtssichere Wertermittlung können Sie von einem vereidigten Sachverständigen durchführen lassen. Die Kosten richten sich nach dem ermittelten Wert der Immobilie und können durchaus um die 1.000 Euro betragen. Sie sind mit einem solchen Gutachten jedoch auf der sicheren Seite.
Immobilienverkauf an Enkel und Kinder: der Grunderwerbsteuer entgehen
Verwandte der sogenannten direkten Linie – dazu zählen neben den Kindern auch Enkelkinder und Ehepartner – haben einen ganz besonderen Vorteil beim Kauf des Grundstücks: Sie müssen keine Grunderwerbsteuer zahlen und sparen somit Kosten im Vergleich zu einem Erwerb von einem anderen Anbieter.
Für weitere Verwandte wie Neffen und Nichten oder auch die eigenen Geschwister gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Da die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, können hier mehrere Tausend Euro an Extrakosten entstehen, die man auf jeden Fall nicht aus den Augen verlieren sollte. Der Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie innerhalb der Familie ist genauso sorgfältig zu planen und durchzuführen wie eine Veräußerung an Außenstehende. Nur dann ist sichergestellt, dass sich das Geschäft für alle Beteiligten am Ende lohnt.
Lebenslanges Wohnrecht vereinbaren
Möchten Sie Ihr Haus innerhalb der Familie verkaufen und den Preis auf legalem Wege verringern, können Sie die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts vereinbaren. Auch wenn sich Ihre Kinder bereiterklären, Sie im Alter zu pflegen, können Sie den Verkaufspreis geringer ansetzen. Diese Regelungen müssen allerdings unbedingt vertraglich festgehalten werden, um spätere Unstimmigkeiten zu verhindern.
Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf an Familienangehörige
Auch wenn Sie Ihr Haus an Ihre Kinder verkaufen oder das Grundstück innerhalb der Familie verkauft wird, müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden. Dazu gehört die Vollständigkeit der verkaufsrelevanten Unterlagen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Dokumente wichtig sind und mit welchen Kosten Sie bei der Besorgung rechnen müssen.
Wichtige Dokumente für den Hausverkauf innerhalb der Familie
Dokument | Bezugsquelle | Kosten |
---|---|---|
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | 20 Euro |
Lageplan mit Flurkartenauszug | Katasteram | 15 bis 60 Euro |
Baupläne und Baubeschreibungen | Bauordnungsamt | keine |
Baulastenverzeichnisauszug | Vermessungs- und Katasteramt | Je nach Gebührenverordnung der Gemeinde |
Energieausweis | Zulässiger Sachverständiger | Zwischen 50 und 500 Euro |
Berechnung Wohnfläche, Nutzfläche und Umbauter Raum | Bauordnungsamt | 160 Euro bis 250 Euro bei Neuberechnung |
Wichtige Dokumente für den Wohnungsverkauf innerhalb der Familie
Möchten Sie als Eltern Ihre Wohnung an Ihre Kinder verkaufen oder planen Sie den Wohnungsverkauf an Ihre Enkel, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten folgende Unterlagen bereithalten:
Dokument | Bezugsquelle | Kosten |
---|---|---|
Teilungserklärung | Grundbuchamt | 20 Euro |
Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Wohngeldabrechnung | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Wirtschaftsplan | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Rücklagenübersicht | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Kopie Mietvertrag (soweit vermietet) | Eigene Unterlagen | keine |
Wichtige Dokumente für den Grundstücksverkauf innerhalb der Familie
Dokument | Bezugsquelle | Kosten |
---|---|---|
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Außen- oder Luftbildaufnahmen vom Grundstück, Liegenschaftskarte | Gemeinde bzw. Bauamt | kann bei vielen Gemeinden kostenlos online heruntergeladen werden |
Grundsteuerbescheid | Finanzamt | keine |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | 20 Euro |
Altlastenverzeichnis | Finanzamt | keine |
Baulasten | Bauaufsichtsbehörde | Je nach Baulast 50 bis 250 Euro |
Spekulationssteuer beim Verkauf einer Immobilie
Ein weiteres wichtiges Thema beim Hausverkauf ist die Spekulationssteuer.
Unter folgenden Umständen müssen Sie eine Spekulationssteuer beim Verkauf zahlen:
- Die Immobilie gehört zu einem Betriebsvermögen.
- Sie haben in den letzten fünf Jahren mehr als 3 Immobilien verkauft.
- Zwischen Kauf und Verkauf liegen weniger als 10 Jahre.
- Sie haben die Immobilie die letzten 3 Jahre sowie im Verkaufsjahr nicht selbst genutzt.
Beispielrechnung für die Spekulationssteuer
Posten | Höhe |
---|---|
Verkaufspreis Immobilie | 250.000 Euro |
Anschaffungspreis | 220.000 Euro |
Zu versteuernder Gewinn | 22.000 Euro |
Persönlicher Steuersatz | 40% |
Zu zahlende Spekulationssteuer | 8.800 Euro |

Beim Immobilienverkauf fallen verschiedene Kosten an, die für Verkäufer nicht immer gleich sichtbar sind. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, welche Kosten beim Hausverkauf konkret entstehen. So können Kostenfallen vermieden werden. Weiterlesen…
Wann kann ich steuerfrei verkaufen?
Eine der folgende Kriterien muss erfüllt sein, damit beim Immobilienverkauf keine Steuer anfällt:
- Die Immobilie ist bereits 10 Jahre im Besitz des Verkäufers.
- Der Eigentümer hat die Immobilie seit Kauf ausschließlich selbst bewohnt.
- Der Eigentümer hat die Immobilie mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt.

Beim Immobilienverkauf mit Gewinn gibt es steuerliche Grenzen und Fristen, die beachtet werden sollten. Erfahren Sie hier, wie Sie die Spekulationssteuer beim Hausverkauf umgehen können, wie Sie den Verkauf in der Steuererklärung angeben und vieles mehr zum Thema Steuern beim Immobilienverkauf. Weiterlesen…
Immobilie innerhalb der Familie mit Makler verkaufen
Vor einem Immobilienverkauf an Familienmitglieder sollten Sie immer ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder Notar führen. Der Verkauf eines Hauses an ein Kind kann sich schwieriger gestalten als gedacht, insbesondere wenn es zum Unmut anderer Familienmitglieder kommt.
Ein erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen als objektive Instanz beratend zur Seite stehen und Sie beim Verkauf unterstützen. Beispielsweise kümmert er sich um die Beantragung notwendiger Unterlagen und vermittelt Ihnen die richtigen Ansprechpartner. Auch bei der Ermittlung eines angemessenen Verkaufspreises innerhalb der Familie ist Ihnen ein professioneller Immobilienmakler behilflich.

Gerade aufgrund der familiären Verbindungen ist dies für Beteiligte oft schwierig. Der Makler kennt sich mit Immobilien in Ihrer Region gut aus und erkennt schnell, für welchen Preis Sie Ihre Immobilie anbieten sollten.