Immobilie innerhalb der Familie verkaufen 2019-05-27T17:04:15+02:00

Immobilienverkauf an Geschwister, Kinder und Verwandte

Der Verkauf eines Grundstücks an Angehörige kann, wie der Immobilienverkauf innerhalb der Familie, einige Vorteile mit sich bringen. Dennoch kann es bei vorschnellem Handeln zu unvorhergesehenen Kosten kommen. Erfahren Sie hier, wie ein Immobilienverkauf an Verwandte funktioniert, welche Fristen und Gesetze Sie einhalten müssen und welche steuerlichen Aspekte es zu beachten gilt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch beim Verkauf an die eigenen Verwandten kann die Spekulationssteuer fällig werden. Hier sollten Sie die entsprechenden Fristen und Bedingungen im Auge behalten.
  • Ein Verkauf innerhalb der Familie darf keine getarnte Schenkung sein. Bei einem zu niedrigen Preis werden die Behörden misstrauisch.
  • Je nach Verwandtschaftsgrad wird Grunderwerbssteuer fällig. Beispielsweise ist ein Verkauf unter Geschwistern nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
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Immobilienverkauf unter Geschwistern

Die steuerlichen Vorteile beim Immobilienverkauf gelten für Verwandte in gerader Linie. Geschwister zählen rein rechtlich jedoch als „Seitenlinie“ und können deshalb nicht von der Steuerbefreiung profitieren. Auch ein Hausverkauf an Neffen, Nichten oder Cousins wird nach dem Grunderwerbsteuergesetz nicht begünstigt. Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich schon länger mit dieser Problematik, weshalb sich die Rechtslage in Zukunft ändern könnte.

Immobilienverkauf unter Verwandten

Gemeinsame Erinnerungen sind nur einer von vielen Gründen, warum Hauseigentümer möchten, dass ihre Immobilie in der Familie bleibt. Die Übergabe im Rahmen einer Erbschaft scheint sicherlich naheliegend, doch nicht immer ist es so einfach. Sind beispielsweise mehrere Kinder vorhanden, können die Aufteilung und die anschließende Auszahlung der Miterben zu Problemen führen. Häufig kommt es zwischen einer Erbengemeinschaft zu Ungereimtheit und Streit, ein Gedanke, der viele Eltern beschäftigt. Um das geliebte Zuhause trotzdem in guten Händen zu wissen, bietet sich der Immobilienverkauf an Angehörige zu Lebzeiten an.

Haus verkaufen an die Kinder

Auch wenn der Immobilienverkauf an Familienmitglieder deutlich einfacher erscheint als ein Verkauf auf dem „freien Markt“, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Der erste Schritt ist eine Wertermittlung der Immobilie. Sie sollten Ihr Grundstück nicht zu einem symbolischen oder sehr niedrigen (marktunüblichen) Preis an Ihre Kinder verkaufen. Der Gefallen, den Sie ihnen damit tun möchten, kann schnell nach hinten losgehen. Bei einem zu geringen Verkaufspreis kann der Verdacht eines Scheinkaufs oder einer inoffiziellen Schenkung aufkommen – und damit rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Eine rechtssichere Wertermittlung können Sie von einem vereidigten Sachverständigen durchführen lassen. Die Kosten richten sich nach dem ermittelten Wert der Immobilie und können durchaus um die 1.000 Euro betragen. Sie sind mit einem solchen Gutachten jedoch auf der sicheren Seite.

Immobilienverkauf an Enkel und Kinder: der Grunderwerbsteuer entgehen

Verwandte der sogenannten direkten Linie – dazu zählen neben den Kindern auch Enkelkinder und Ehepartner – haben einen ganz besonderen Vorteil beim Kauf des Grundstücks: Sie müssen keine Grunderwerbsteuer zahlen und sparen somit Kosten im Vergleich zu einem Erwerb von einem anderen Anbieter.

Für weitere Verwandte wie Neffen und Nichten oder auch die eigenen Geschwister gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Da die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, können hier mehrere Tausend Euro an Extrakosten entstehen, die man auf jeden Fall nicht aus den Augen verlieren sollte. Der Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie innerhalb der Familie ist genauso sorgfältig zu planen und durchzuführen wie eine Veräußerung an Außenstehende. Nur dann ist sichergestellt, dass sich das Geschäft für alle Beteiligten am Ende lohnt.

Lebenslanges Wohnrecht vereinbaren

Möchten Sie Ihr Haus innerhalb der Familie verkaufen und den Preis auf legalem Wege verringern, können Sie die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts vereinbaren. Auch wenn sich Ihre Kinder bereiterklären, Sie im Alter zu pflegen, können Sie den Verkaufspreis geringer ansetzen. Diese Regelungen müssen allerdings unbedingt vertraglich festgehalten werden, um spätere Unstimmigkeiten zu verhindern.

Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf an Familienangehörige

Auch wenn Sie Ihr Haus an Ihre Kinder verkaufen oder das Grundstück innerhalb der Familie verkauft wird, müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden. Dazu gehört die Vollständigkeit der verkaufsrelevanten Unterlagen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Dokumente wichtig sind und mit welchen Kosten Sie bei der Besorgung rechnen müssen.

Wichtige Dokumente für den Hausverkauf innerhalb der Familie

Dokument Bezugsquelle Kosten
Grundbuchauszug Grundbuchamt 20 Euro
Lageplan mit Flurkartenauszug Katasteram 15 bis 60 Euro
Baupläne und Baubeschreibungen Bauordnungsamt keine
Baulastenverzeichnisauszug Vermessungs- und Katasteramt Je nach Gebührenverordnung der Gemeinde
Energieausweis Zulässiger Sachverständiger Zwischen 50 und 500 Euro
Berechnung Wohnfläche, Nutzfläche und Umbauter Raum Bauordnungsamt 160 Euro bis 250 Euro bei Neuberechnung

Wichtige Dokumente für den Wohnungsverkauf innerhalb der Familie

Möchten Sie als Eltern Ihre Wohnung an Ihre Kinder verkaufen oder planen Sie den Wohnungsverkauf an Ihre Enkel, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten folgende Unterlagen bereithalten:

Dokument Bezugsquelle Kosten
Teilungserklärung Grundbuchamt 20 Euro
Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Wohngeldabrechnung Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Wirtschaftsplan Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Rücklagenübersicht Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Kopie Mietvertrag (soweit vermietet) Eigene Unterlagen keine

Wichtige Dokumente für den Grundstücksverkauf innerhalb der Familie

Dokument Bezugsquelle Kosten
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Außen- oder Luftbildaufnahmen vom Grundstück, Liegenschaftskarte Gemeinde bzw. Bauamt kann bei vielen Gemeinden kostenlos online heruntergeladen werden
Grundsteuerbescheid Finanzamt keine
Grundbuchauszug Grundbuchamt 20 Euro
Altlastenverzeichnis Finanzamt keine
Baulasten Bauaufsichtsbehörde Je nach Baulast 50 bis 250 Euro

Spekulationssteuer beim Verkauf einer Immobilie

Ein weiteres wichtiges Thema beim Hausverkauf ist die Spekulationssteuer.

Unter folgenden Umständen müssen Sie eine Spekulationssteuer beim Verkauf zahlen:

  • Die Immobilie gehört zu einem Betriebsvermögen.
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren mehr als 3 Immobilien verkauft.
  • Zwischen Kauf und Verkauf liegen weniger als 10 Jahre.
  • Sie haben die Immobilie die letzten 3 Jahre sowie im Verkaufsjahr nicht selbst genutzt.

Beispielrechnung für die Spekulationssteuer

Posten Höhe
Verkaufspreis Immobilie 250.000 Euro
Anschaffungspreis 220.000 Euro
Zu versteuernder Gewinn 22.000 Euro
Persönlicher Steuersatz 40%
Zu zahlende Spekulationssteuer 8.800 Euro
Die Kosten spielen beim Hausverkauf eine große Rolle

Beim Immobilienverkauf fallen verschiedene Kosten an, die für Verkäufer nicht immer gleich sichtbar sind. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, welche Kosten beim Hausverkauf konkret entstehen. So können Kostenfallen vermieden werden. Weiterlesen…

Wann kann ich steuerfrei verkaufen?

Eine der folgende Kriterien muss erfüllt sein, damit beim Immobilienverkauf keine Steuer anfällt:

  • Die Immobilie ist bereits 10 Jahre im Besitz des Verkäufers.
  • Der Eigentümer hat die Immobilie seit Kauf ausschließlich selbst bewohnt.
  • Der Eigentümer hat die Immobilie mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt.
Steuer für Verkauf wird berechnet

Beim Immobilienverkauf mit Gewinn gibt es steuerliche Grenzen und Fristen, die beachtet werden sollten. Erfahren Sie hier, wie Sie die Spekulationssteuer beim Hausverkauf umgehen können, wie Sie den Verkauf in der Steuererklärung angeben und vieles mehr zum Thema Steuern beim Immobilienverkauf. Weiterlesen…

Immobilie innerhalb der Familie mit Makler verkaufen

Vor einem Immobilienverkauf an Familienmitglieder sollten Sie immer ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder Notar führen. Der Verkauf eines Hauses an ein Kind kann sich schwieriger gestalten als gedacht, insbesondere wenn es zum Unmut anderer Familienmitglieder kommt.

Ein erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen als objektive Instanz beratend zur Seite stehen und Sie beim Verkauf unterstützen. Beispielsweise kümmert er sich um die Beantragung notwendiger Unterlagen und vermittelt Ihnen die richtigen Ansprechpartner. Auch bei der Ermittlung eines angemessenen Verkaufspreises innerhalb der Familie ist Ihnen ein professioneller Immobilienmakler behilflich.

Ein Makler kann Sie beim Hausverkauf unterstützen

Gerade aufgrund der familiären Verbindungen ist dies für Beteiligte oft schwierig. Der Makler kennt sich mit Immobilien in Ihrer Region gut aus und erkennt schnell, für welchen Preis Sie Ihre Immobilie anbieten sollten.

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