Hausverkauf trotz Grundbucheintrag
Nicht selten ist das Grundstück einer zum Verkauf stehenden Immobilie mit einer Grundschuld belastet. Erfahren Sie hier, warum ein Grundbucheintrag nichts Negatives ist, wie ein Hausverkauf oder Wohnungsverkauf trotz Grundbucheintrag funktioniert und welche Kosten Sie erwarten können.
Direkt zu Ihrem Wunschthema:
- Was ist ein Grundbucheintrag?
- Haus ohne Grundbucheintrag verkaufen
- Wohnung ohne Grundbucheintrag verkaufen
- Möglichkeiten für den Verkauf trotz Grundbucheintrag
- Beispielrechnung Grundschuldübertragung
- Beispielrechnung Grundschuldlöschung
- Notwendige Unterlagen für den Verkauf mit Grundschuld
- Haus mit einem Makler verkaufen
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Grundbucheintrag ist obligatorisch beim Immobilienkauf und wird in der Regel vom beauftragten Notar durchgeführt.
- Auch Grundschulden werden ins Grundbuch eingetragen – dies dient der Kredit gebenden Bank als Sicherheit.
- Eine Grundschuld kann gelöscht oder übertragen werden. Dafür fallen Kosten an, die sich an der Höhe der eingetragenen Grundschuld orientieren.
- In der Regel ist eine Löschung der Grundschuld immer teurer als eine Übertragung.
Was ist ein Grundbucheintrag?
Ein Grundbucheintrag ist ein Vermerk im Grundbuch. Beim diesem handelt es sich um das Register zur Dokumentation aller Grundstücke einer Gemeinde. Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Grundstücke amtlich festgehalten. Auch eventuelle Belastungen in Form einer Grundschuld oder einer Hypothek werden dort verzeichnet.
In der Regel bleibt ein solcher Eintrag bestehen, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist – einer Löschung muss der Kreditgeber immer zustimmen. Beim Verkauf einer Immobilie wird der Käufer – nach Zahlung des Kaufpreises – als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Ein Grundbucheintrag ist nicht gleichbedeutend mit einem Negativeintrag. Jedes Grundstück muss in Deutschland registriert werden, um den rechtmäßigen Besitzer klar zu definieren.
Haus ohne Grundbucheintrag verkaufen
Nur wenn Sie im Grundbuch als Eigentümer verzeichnet sind, sind Sie auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie. Nur dann gehört das Haus (oder die Wohnung) Ihnen, inklusive aller Rechte Pflichten. Ein Immobilienverkauf ohne Grundbucheintrag ist deshalb nicht möglich.
Sind Sie nicht persönlich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, bedeutet dies für Kaufinteressenten eine große Unsicherheit. Der Grundbucheintrag auf Ihren Namen stellt sicher, dass Sie verkaufsberechtigt sind. Aus diesem Grund ist ein Grundbucheintrag für eine ordnungsgemäße Eigentumsübertragung unabdingbar.

Wohnung ohne Grundbucheintrag verkaufen
Nur wenn Sie im Grundbuch als Eigentümer verzeichnet sind, sind Sie auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie. Nur dann gehört das Haus (oder die Wohnung) Ihnen, inklusive aller Rechte Pflichten. Ein Immobilienverkauf ohne Grundbucheintrag ist deshalb nicht möglich.

Sind Sie nicht persönlich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, bedeutet dies für Kaufinteressenten eine große Unsicherheit. Der Grundbucheintrag auf Ihren Namen stellt sicher, dass Sie verkaufsberechtigt sind. Aus diesem Grund ist ein Grundbucheintrag für eine ordnungsgemäße Eigentumsübertragung unabdingbar.
Grundbucheintrag Grundschuld – was bedeutet das?
Der Kauf einer Immobilie ist sehr kostspielig und kann nur in den seltensten Fällen vollständig aus eigenen Mitteln gestemmt werden. Deshalb ist ein Immobilienkauf in der Regel mit einem langfristigen Kredit verbunden, der häufig eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten hat. Die Bewilligung eines solchen Kredits wird von der kreditgebenden Bank an die Eintragung einer Grundschuld geknüpft. Das bedeutet, dass die Bank das Recht hat, einen Geldbetrag in Höhe der Grundschuld zu fordern. Kann der Eigentümer den Kredit nicht bedienen, so hat die Bank das Recht, das Grundstück zur Versteigerung zu bringen, um diese Forderung durchzusetzen. Dafür wird das Kreditinstitut als Sicherungsnehmer in das Grundbuch eingetragen. Dieser Grundbucheintrag dient der Bank also als Absicherung und bleibt mindestens bis zur vollständigen Tilgung bestehen.
Ist ein Hausverkauf trotz Grundbucheintrag mit Grundschuld möglich?
In der Regel stellt eine Grundschuld beim Verkauf kein Hindernis dar.
Grundsätzlich haben Sie dabei zwei Möglichkeiten:
- Löschung der Grundschuld
- Übertragung der Grundschuld
Welche Variante für Sie in Frage kommt, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Situation und Zukunftsplanung ab. In manchen Fällen kann es von Vorteil sein, die Grundschuld bestehen zu lassen, obwohl das Darlehen getilgt wurde. Beispielsweise wenn eine Anschlussfinanzierung geplant ist. Viele Eigentümer entscheiden sich dennoch nach erfolgter Tilgung für eine Löschung, um eine „bereinigte“ Immobilie zu übergeben. Beide Verfahren sind mit Kosten verbunden, die der bisherige Eigentümer zu tragen hat.
Grundschuld bei Hausverkauf löschen oder übertragen?
Im Zuge einer Übertragung beziehungsweise „Grundschuldabtretung“ kann eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen werden. Dieses Prozedere wird häufig im Rahmen einer Anschlussfinanzierung durchgeführt, da sich so ein günstigeres Darlehen erzielen lässt. Im Vergleich mit einer Löschung ist eine solche Abtretung der Grundschuld deutlich günstiger, weshalb sich ein Hausverkauf oder -kauf trotz dieses Grundbucheintrags lohnt.
Beispielrechnung für die Grundschuldübertragung
Eine eingetragene Grundschuld von 100.000 Euro soll auf einen neuen Gläubiger übertragen werden.
Folgende Kosten kommen dabei auf den ursprünglichen Gläubiger zu:
Notargebühren | |
---|---|
Beglaubigung | 54,60 Euro |
zzgl. 19% Mehrwertsteuer | 10,73 Euro |
Summe der Notargebühren | 64,97 Euro |
Grundbuchgebühren | |
Veränderung von Grundbuch | 136,50 Euro |
Summe der Grundbuchkosten | 136,50 Euro |
Gesamtkosten | 201,47 Euro |
Beispielrechnung für eine Grundschuldlöschung
Wurde ein Immobiliendarlehen vollständig getilgt, besteht die Möglichkeit einer Grundschuldlöschung. So kann der Immobilienverkauf ohne Grundbucheintrag durchgeführt werden, was für viele Käufer oft attraktiver ist. Nicht immer ist diese Variante die beste Wahl, denn sie verursacht je nach Darlehenssumme deutlich höhere Kosten.
Zum Vergleich sehen Sie im Folgenden eine Beispielrechnung für die Löschung einer Grundschuld in Höhe von 50.000 Euro:
Notargebühren | |
---|---|
Vollzug des Geschäfts | 136,50 Euro |
zzgl. 19% Mehrwertsteuer | 25,94 Euro |
Summe der Notargebühren | 162,44 Euro |
Grundbuchgebühren | |
Löschung von Grundbucheinträgen | 156,50 Euro |
Summe der Grundbuchkosten | 156,50 Euro |
Gesamtkosten | 301,94 Euro |
Ist ein Wohnungsverkauf trotz Grundbucheintrag mit Grundschuld möglich?
Möchten Sie eine Eigentumswohnung trotz Grundschuld verkaufen, ist auch dies grundsätzlich möglich. Im Idealfall ist der Kaufpreiserlös höher als die zu tilgende Restschuld. So können Sie den Kredit ablösen und mit der verbleibenden Summe unter Umständen eine neue Wohnung finanzieren. Ist dies nicht der Fall, kommen die oben genannten Möglichkeiten – nämlich Grundschuldübertragung oder -löschung – infrage.
Unterlagen für einen Hausverkauf mit Grundschuld
Dokument | Bezugsquelle | Kosten |
---|---|---|
Grundbuchauszug,
Aufstellung eingetragener Grundschulden, bei vermieteten Objekten außerdem die Teilungserklärung |
Grundbuchamt | Auskunft in der Regel kostenlos, Ausdruck 10 Euro (beglaubigte Kopie 20 Euro) |
Lageplan mit Flurkartenauszug | Katasteram | Je nach Größe 15 Euro bis 60 Euro |
Baupläne und Baubeschreibung | Bauordnungsamt | Falls verloren oder nie ausgestellt: Kosten für eine Kopie richten sich nach Gebührenordnung des Landes |
Berechnung Wohnfläche, Nutzfläche und Umbauter Raum | Bauordnungsamt | Falls verloren oder nie ausgestellt: Kosten für eine Kopie richten sich nach Gebührenordnung des Landes |
Auszug Baulastenverzeichnis | Vermessungs- und Katasteramt | 15 Euro bis 50 Euro, abhängig von der Verwaltungsgebührenordnung des Landes |
Energieausweis | Zugelassene Aussteller | 80 Euro bis 500 Euro. |
Die Gebühren und Orte der Antragstellung für die Beantragung diverser Unterlagen können je nach Gemeinde variieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich am besten an das Bürgerbüro Ihrer Stadt, das Sie an entsprechende Stellen verweisen kann.
Bei vermieteten Objekten erhalten Sie außerdem folgende Dokumente bei der Hausverwaltung:
- Miet-/Pachtverträge
- Hausordnung
- Jahreswirtschaftspläne
- Aktuelle Abrechnungen des Hausgeldes
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
- Rechnungen über Instandhaltungsmaßnahmen
- Rücklagenübersicht
- Police der Gebäudeversicherung

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Ist ein Hausverkauf trotz Grundbucheintrag machbar?
Ein Hausverkauf trotz Grundbucheintrag der Grundschuld ist problemlos machbar. Auch dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung steht bei noch laufender Finanzierung nichts im Wege. Ist der Käufer mit einer Übertragung der Grundschuld einverstanden, lassen sich zudem die Kosten für eine Löschung und Neueintragung sparen. Dennoch sollten Sie wissen, dass Immobilien ohne einen solchen Grundbucheintrag auf dem Markt in der Regel begehrter sind.
Haus mit Makler verkaufen
Der Verkauf einer Immobilie ist mit vielen Formalitäten und Regelungen verbunden, die für Laien oft schwer zu durchblicken sind. Insbesondere beim Verkauf mit Grundschuld kann es zu Unsicherheiten kommen. Ein erfahrender Makler kennt sich mit solchen Rahmenbedingungen aus. Er weiß außerdem, wie eine Immobilie trotz Grundschuld erfolgreich vermarktet werden kann.
