Hausverkauf Notarkosten
Um einen Immobilienverkauf rechtskräftig zu machen, ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung nötig – und der Einsatz eines Notars ist natürlich nicht gratis. Wir verraten Ihnen, welche Kosten für den Notar anfallen und wer dafür aufkommen muss.
Direkt zu Ihrem Wunschthema:
Das Wichtigste in Kürze:
- Beim Hausverkauf ist die Betreuung durch einen Notar verpflichtend.
- Die Kosten für den Notar übernimmt zumeist der Käufer.
- Die Höhe der Gebühren ist im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und hängt von der Höhe des Kaufpreises ab.
- In der Regel machen die Gebühren 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises aus.
Fallen Notarkosten beim Hausverkauf an?
Ja. Die Beauftragung eines Notars ist unumgänglich, wenn Sie ein legales Immobiliengeschäft abwickeln möchten. Dabei geht es nicht nur um die bloße Beurkundung des Vertrags. Der Notar übernimmt auch weitere Aufgaben wie die Vertragsausarbeitung oder Eintragungen beim Grundbuchamt.
Wer zahlt den Notar beim Immobilienverkauf?
Die Kosten für den Notar selbst trägt der Käufer. Sie belaufen sich im Schnitt auf 1 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen die Gebühren für das Grundbuchamt, die ebenfalls an den Notar gezahlt werden, da dieser die Eintragung der Grundschuld übernimmt. Hier werden weitere 0,5 Prozent des Kaufpreises für den Käufer fällig.
Diese Notarkosten können auf den Verkäufer zukommen:
Die genaue Berechnung der Notargebühren richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängt immer vom Kaufpreis und den in Anspruch genommenen Leistungen ab. So können beispielsweise weitere Koste für die Einrichtung eines Anderkontos anfallen.
Beispielrechnung für die anfallenden Kosten für Notar und Grundbuchamt für den Käufer
Wir gehen von einem Kaufpreis von 250.000 Euro und einer Grundschuld von 200.000 Euro aus.
Notargebühren beim Hausverkauf:
Notargebühren | |
---|---|
Beurkundung des Kaufvertrags | 1070 Euro |
Vollzug des Geschäfts | 267,50 Euro |
Beurkundung der Grundschuld | 435 Euro |
Abwicklung über Anderkonto | 535 Euro |
Sonstige betreuende Tätigkeit | 267,50 Euro |
Zzgl. 19% MwSt | 489,25 Euro |
Gesamt | 3064,25 Euro |
Grundbuchgebühren beim Hausverkauf:
Grundbuchgebühren | |
---|---|
Auflassungsvormerkung | 267,50 Euro |
Umschreibung Eigentümer | 535 Euro |
Eintragung Grundschuld | 435 Euro |
Gesamt | 1237,50 Euro |
Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro kommen also über 4.000 Euro zusätzlich für den Notar hinzu.
Warum trägt der Käufer beim Haus- und Wohnungsverkauf die Notarkosten?
Die Notarkosten sind also ein nicht zu unterschätzender Posten. Dafür können sich Käufer aber sicher sein, dass sie keinen wichtigen Punkt übersehen haben und der Anbieter sie nicht über den Tisch zieht. Als Verkäufer sollten Sie die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit dem Notar dem potenziellen Käufer überlassen. Das dient Ihrer eigenen Absicherung. Denn so bleiben Sie nicht auf den entstandenen Kosten sitzen, falls der Verkauf doch nicht zustande kommt oder Termine abgesagt werden.
Einen guten Notar finden Sie durch Empfehlungen in Ihrem Bekanntenkreis, im Branchenbuch oder mithilfe Ihres Maklers. Denn auch wenn der Käufer für gewöhnlich den Notar auswählt, freut er sich sicher, wenn Sie einen guten Tipp für ihn haben.

Beim Immobilienverkauf fallen verschiedene Kosten an, die für Verkäufer nicht immer gleich sichtbar sind. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, welche Kosten beim Hausverkauf konkret entstehen. So können Kostenfallen vermieden werden. Weiterlesen…