Hausverkauf Notar 2019-07-10T16:32:02+02:00

Immobilienverkauf mit Notar

Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie privat verkaufen oder als Investor handeln – für jeden Immobilienverkauf muss in Deutschland ein Notar herangezogen werden. Welche Aufgaben der Notar übernimmt und welchen Beitrag Sie für eine erfolgreiche Zusammenarbeite leisten können, haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Einsatz eines Notars beim Immobilienverkauf ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
  • Er dient als neutraler Vermittler zwischen dem Verkäufer und Käufer und soll unparteiisch beide Parteien beraten.
  • Der Notar kümmert sich nicht nur um Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags, sondern übernimmt zum Beispiel auch alle wichtigen Aufgaben rund um die Grundbucheintragung.
  • Die Notarkosten von 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises trägt der Käufer.
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Hausverkauf ohne Notar

Wer sich die Kosten und den zeitlichen Aufwand für Gespräche mit einem Notar sparen möchte, der hat schlechte Karten. Gemäß §313b des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienverkauf verpflichtend. Doch was auf den ersten Blick vielleicht wie unnötige Bürokratie erscheint, hat für beide Vertragsparteien erhebliche Vorteile. Schließlich agiert der Notar als unparteiischer Dritter und sorgt dafür, dass ein für beide Seiten gerechter Vertrag zustande kommt.

Wohnungsverkauf ohne Notar

Ganz gleich, ob Sie ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung verkaufen: Ohne Notar geht es nicht. Es spielt beim Verkauf also keine Rolle, um welche Art von Immobilie es sich handelt – die notarielle Beurkundung ist Pflicht. Nur der Notar ist außerdem berechtigt, entsprechende Anträge beim Grundbuchamt vorzulegen.

Unterlagen für den Notar beim Haus- und Wohnungsverkauf

Dokument Woher? Preis
Grundriss Eigene Unterlagen bzw. Bauamt keine
Teilungserklärung Grundbuchamt 20 Euro
Grundbuchauszug Grundbuchamt keine
Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Wohngeldabrechnung Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Wirtschaftsplan Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Rücklagenübersicht Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Baubeschreibung Eigene Unterlagen bzw. Bauamt 5 bis 100 Euro pro Abschrift
Energieausweis Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung keine
Kopie Mietvertrag (soweit vermietet) Eigene Unterlagen keine
Steuerbescheid Eigene Unterlagen bzw. Finanzamt keine

Aufgaben eines Notars beim Hausverkauf

Insgesamt übernimmt der Notar folgende Aufgaben:

  • Rechtssichere Ausformulierung des Kaufvertrags nach den Vorgaben beider Vertragsparteien
  • Beurkundung des Vertrags
  • Erfüllung der Belehrungspflicht
  • Überprüfung der erforderlichen Unterlagen
  • Eigentumsumschreibung
  • Löschung von Belastung
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen den beiden Vertragsparteien
  • Prüfung und Beauftragung des Grundbucheintrags
Beim Hausverkauf können auch Kosten anfallen.

Um einen Immobilienverkauf rechtskräftig zu machen, ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung nötig – und der Einsatz eines Notars ist natürlich nicht gratis. Wir verraten Ihnen, welche Kosten für den Notar anfallen und wer dafür aufkommen muss. Weiterlesen…

Unterlagen für den Notar beim Grundstücksverkauf

Unterlagen Woher? Kosten
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Außen- oder Luftbildaufnahmen vom Grundstück, Liegenschaftskarte Gemeinde bzw. Bauamt Kann bei vielen Gemeinden kostenlos online heruntergeladen werden
Grundsteuerbescheid Finanzamt Keine
Grundbuchauszug Grundbuchamt Beglaubigter Ausdruck 20 Euro
Altlasten (-verzeichnis) Gemeinde Einfache Anfragen kostenlos
Baulasten Bauaufsichtsbehörde Je nach Baulast 50 bis 250 Euro

Wie Sie einen guten Notar für den Immobilienverkauf finden

Auch wenn der Gang zum Notar zusätzliche Zeit kostet: Er lohnt sich. Nicht nur, dass Ihr Kaufvertrag erst durch die notarielle Beurkundung rechtsgültig wird. Er sichert Käufer und Verkäufer ab und sorgt dafür, dass keine der Parteien einen Vertrag unterschreibt, der sie benachteiligt. Einen guten Notar können Sie beispielsweise durch Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis finden.

Wenn Sie mit einem Makler zusammenarbeiten, kann dieser Ihnen einen Juristen seines Vertrauens empfehlen. Grundsätzlich sucht jedoch der Käufer den Notar aus – gesetzlich geregelt ist diese Vorgehensweise allerdings nicht. Wenn Sie als Verkäufer einen guten Notar kennen, freut sich Ihr Kaufinteressent auch über Ihre Empfehlung. Beide haben mit dem Notar einen versierten Partner an Ihrer Seite, der ihnen alle rechtlichen Fragen gerne beantwortet, sodass der Immobilienverkauf ein voller Erfolg wird.

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