Immobilienverkauf mit Notar
Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie privat verkaufen oder als Investor handeln – für jeden Immobilienverkauf muss in Deutschland ein Notar herangezogen werden. Welche Aufgaben der Notar übernimmt und welchen Beitrag Sie für eine erfolgreiche Zusammenarbeite leisten können, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Der Einsatz eines Notars beim Immobilienverkauf ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
- Er dient als neutraler Vermittler zwischen dem Verkäufer und Käufer und soll unparteiisch beide Parteien beraten.
- Der Notar kümmert sich nicht nur um Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags, sondern übernimmt zum Beispiel auch alle wichtigen Aufgaben rund um die Grundbucheintragung.
- Die Notarkosten von 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises trägt der Käufer.
Hausverkauf ohne Notar
Wer sich die Kosten und den zeitlichen Aufwand für Gespräche mit einem Notar sparen möchte, der hat schlechte Karten. Gemäß §313b des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienverkauf verpflichtend. Doch was auf den ersten Blick vielleicht wie unnötige Bürokratie erscheint, hat für beide Vertragsparteien erhebliche Vorteile. Schließlich agiert der Notar als unparteiischer Dritter und sorgt dafür, dass ein für beide Seiten gerechter Vertrag zustande kommt.
Wohnungsverkauf ohne Notar
Ganz gleich, ob Sie ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung verkaufen: Ohne Notar geht es nicht. Es spielt beim Verkauf also keine Rolle, um welche Art von Immobilie es sich handelt – die notarielle Beurkundung ist Pflicht. Nur der Notar ist außerdem berechtigt, entsprechende Anträge beim Grundbuchamt vorzulegen.
Unterlagen für den Notar beim Haus- und Wohnungsverkauf
Dokument | Woher? | Preis |
---|---|---|
Grundriss | Eigene Unterlagen bzw. Bauamt | keine |
Teilungserklärung | Grundbuchamt | 20 Euro |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | keine |
Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Wohngeldabrechnung | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Wirtschaftsplan | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Rücklagenübersicht | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Baubeschreibung | Eigene Unterlagen bzw. Bauamt | 5 bis 100 Euro pro Abschrift |
Energieausweis | Eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | keine |
Kopie Mietvertrag (soweit vermietet) | Eigene Unterlagen | keine |
Steuerbescheid | Eigene Unterlagen bzw. Finanzamt | keine |
Aufgaben eines Notars beim Hausverkauf
Insgesamt übernimmt der Notar folgende Aufgaben:
- Rechtssichere Ausformulierung des Kaufvertrags nach den Vorgaben beider Vertragsparteien
- Beurkundung des Vertrags
- Erfüllung der Belehrungspflicht
- Überprüfung der erforderlichen Unterlagen
- Eigentumsumschreibung
- Löschung von Belastung
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen den beiden Vertragsparteien
- Prüfung und Beauftragung des Grundbucheintrags

Um einen Immobilienverkauf rechtskräftig zu machen, ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung nötig – und der Einsatz eines Notars ist natürlich nicht gratis. Wir verraten Ihnen, welche Kosten für den Notar anfallen und wer dafür aufkommen muss. Weiterlesen…
Unterlagen für den Notar beim Grundstücksverkauf
Unterlagen | Woher? | Kosten |
---|---|---|
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Außen- oder Luftbildaufnahmen vom Grundstück, Liegenschaftskarte | Gemeinde bzw. Bauamt | Kann bei vielen Gemeinden kostenlos online heruntergeladen werden |
Grundsteuerbescheid | Finanzamt | Keine |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | Beglaubigter Ausdruck 20 Euro |
Altlasten (-verzeichnis) | Gemeinde | Einfache Anfragen kostenlos |
Baulasten | Bauaufsichtsbehörde | Je nach Baulast 50 bis 250 Euro |
Wie Sie einen guten Notar für den Immobilienverkauf finden
Auch wenn der Gang zum Notar zusätzliche Zeit kostet: Er lohnt sich. Nicht nur, dass Ihr Kaufvertrag erst durch die notarielle Beurkundung rechtsgültig wird. Er sichert Käufer und Verkäufer ab und sorgt dafür, dass keine der Parteien einen Vertrag unterschreibt, der sie benachteiligt. Einen guten Notar können Sie beispielsweise durch Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis finden.
Wenn Sie mit einem Makler zusammenarbeiten, kann dieser Ihnen einen Juristen seines Vertrauens empfehlen. Grundsätzlich sucht jedoch der Käufer den Notar aus – gesetzlich geregelt ist diese Vorgehensweise allerdings nicht. Wenn Sie als Verkäufer einen guten Notar kennen, freut sich Ihr Kaufinteressent auch über Ihre Empfehlung. Beide haben mit dem Notar einen versierten Partner an Ihrer Seite, der ihnen alle rechtlichen Fragen gerne beantwortet, sodass der Immobilienverkauf ein voller Erfolg wird.