Haus verkaufen, wenn die Kinder ausziehen
Die Kinder sind ausgezogen und das Haus ist jetzt eigentlich viel zu groß für Sie? Viele Eigentümer spielen mit dem Gedanken, ihr Haus verkaufen, wenn die Kinder ausziehen. Wie Sie dabei am besten vorgehen und wie Sie sich auf diese Situation schon beim Hauskauf vorbereiten können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Direkt zu Ihrem Wunschthema:
- Entscheidungshilfe: Soll ich mein Haus verkaufen, wenn meine Kinder ausziehen?
- Haus verkauft – was nun?
- Haus gewinnbringend verkaufen, wenn Ihre Kinder ausziehen
- Zielgruppe: An wen kann ich mein Haus verkaufen, wenn meine Kinder ausziehen?
- Hausverkauf – wann fällt Spekulationssteuer an?
- Hausverkauf: Diese Dokumente brauchen Sie
Das Wichtigste in Kürze:
- Besprechen Sie offen, ob Ihre Kinder später in dem Haus leben möchten.
- Nutzen Sie die Möglichkeit für einen Neuanfang in einer altersgerechten Wohnung.
- Mit Home Staging lassen sich Spitzenpreise auf dem Markt erzielen.
- Klären Sie rechtzeitig, ob eine Spekulationssteuer und eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
- Spezialisierte Makler unterstützen Sie beim Verkauf und helfen bei der Wohnungssuche.
Entscheidungshilfe: Soll ich mein Haus verkaufen, wenn meine Kinder ausziehen?
Meist ist es der Beginn der Ausbildung oder des Studiums. Wenn die Kinder ausziehen, bedeutet das für Eltern nicht nur einen emotionalen Umbruch, plötzlich stellt sich auch die Frage: Was sollen wir mit dem Platz machen? Vielleicht wird ein neues Arbeitszimmer eingerichtet, oder der Wunsch nach einem Gästezimmer erfüllt. In vielen Fällen – insbesondere dann, wenn Sie mehrere Kinder haben – sind die Nutzungsmöglichkeiten der verbleibenden Räume jedoch begrenzt. Dann bleiben sie oft nur als Kostenfaktor zurück, müssen beheizt oder sogar renoviert werden. Sie sollten sich also zunächst ganz ehrlich fragen, ob und wie Sie die zusätzlichen Zimmer nutzen werden und ob ein Hausverkauf nicht doch die bessere Alternative darstellt, wenn Ihre Kinder ausgezogen sind.
Vererben oder verkaufen?
Falls Sie der Gedanke an Ihre Erben beschäftigt, sollten Sie mit Ihren Kindern offen besprechen, ob diese überhaupt später in dem Haus oder der Eigentumswohnung leben möchten. Nicht immer ist dies der Fall, weshalb sich die Frage nach einem Verkauf über kurz oder lang trotzdem stellen wird.
Haus verkauft – was nun?
Haben Sie den Entschluss gefasst, das Haus zu verkaufen, wenn Ihre Kinder aus dem Haus sind, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den Erlös bestmöglich zu nutzen:
- Kauf einer altersgerechten Eigentumswohnung
- Umzug in eine Mietwohnung

Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, die Sie für sich abwägen sollten. Entscheiden Sie sich für die Investition in eine altersgerechte Eigentumswohnung, schaffen Sie eine Wertanlage, die Sie später an Ihre Kinder weitergeben können. Mit dem verbleibenden Erlös aus dem Wohnungskauf lässt sich beispielsweise eine monatliche Aufstockung Ihrer Rente erzielen oder Sie erfüllen sich langgehegte Wünsche. Der Umzug in eine Mietwohnung bietet den großen Vorteil, dass Sie weniger Verpflichtungen haben und flexibel bleiben.
Wie Sie sich auch entscheiden, haben Sie jetzt die Möglichkeit Ihre Wohnsituation an Ihre Vorstellungen anzupassen. Bei der Wohnungssuche empfiehlt es sich, auf folgende Punkte besonders zu achten:
- Barrierefreiheit
- gute Infrastruktur
- Einkaufsmöglichkeiten
- Nähe zu Ärzten
Auch wenn Ihnen diese Aspekte jetzt noch nicht so wichtig erscheinen, erleichtern Sie damit Ihren Alltag in Zukunft deutlich.
Haus gewinnbringend verkaufen, wenn Ihre Kinder ausziehen
Nicht immer muss es ein Haus für den Rest des Lebens sein. Oft entscheiden sich Käufer ganz bewusst für ein „Übergangshaus“, das sie verkaufen, sobald die Kinder ausgeflogen sind.
Für einen möglichst hohen Verkaufswert in Zukunft lohnt es sich deshalb, schon bei der Planung genau aufzupassen. Beim Kauf und beim Hausbau können zum Beispiel folgende Aspekte später viel wert sein:
- zeitloses Design
- hochwertige Bauweise
- zukunftsträchtige Energielösungen
- gute Lage in urbaner Region
Generell verkauft sich eine gepflegte Immobilie immer besser. Deshalb können auch schon kleinere Schönheitsreparaturen einen deutlichen Mehrwert bewirken.

Handelt es sich um eine eher hochpreisige Immobilie, können Sie es auch mit dem sogenannten Home Staging probieren. Bei dieser Methode wird die Immobilie von Experten besonders hergerichtet und von ihrer besten Seite präsentiert. Der finanzielle Aufwand lohnt sich: Studien haben gezeigt, dass sich die „aufgehübschten“ Immobilien bis zu 50 Prozent schneller verkaufen und einen bis zu 15 Prozent höheren Verkaufserlös erzielen können.
Zielgruppe: An wen kann ich mein Haus verkaufen, wenn meine Kinder ausziehen?
Grundsätzlich kommen für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung alle Zielgruppen infrage. Deshalb spielt hier Ihre persönliche Präferenz eine große Rolle. Sie haben womöglich jahrzehntelang in Ihrem Haus gelebt, vielleicht liegt es auch schon seit Generationen in Familienbesitz – klar, dass Sie es nun in guten Händen wissen wollen.
Um den richtigen Käufer für Ihre Immobilie zu finden, muss die Zielgruppe bereits in der Anzeige klar definiert werden. Das bedeutet, dass Sie gezielt Personen ansprechen, die auch wirklich Interesse an Ihrem Haus haben und nicht nur „einfach mal gucken“ wollen.
Für die Vermarktung Ihrer Immobilie können Sie außerdem einen Makler engagieren. Dieser selektiert bereits im Vorfeld Interessenten und lädt nur solche mit ernsthaftem Interesse ein. Ganz wichtig: Immobilienmakler überprüfen auch die Liquidität der potenziellen Käufer!
Der Kostenfaktor eines Maklers mag zu Beginn abschrecken, dennoch verkauft sich eine Immobilie mit einem Makler erfahrungsgemäß deutlich schneller und stressfreier. Spezialisierte Immobilienprofis kennen sich zudem mit den Anforderungen an das Wohnen im Alter bestens aus und helfen Ihnen, ein neues Zuhause zu finden.
Hausverkauf – wann fällt Spekulationssteuer an?
Der Begriff Spekulationssteuer bezeichnet die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Verkäufen. Dazu zählt auch der Verkauf einer Immobilie. Spekulationssteuer fällt immer dann an, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie unter zehn Jahren beträgt oder das Haus in den vergangenen drei Jahren NICHT durchgängig selbst bewohnt wurde. Besteuert wird dabei nur die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, abzüglich eventueller Verkaufskosten.
Beispielrechnung Spekulationssteuer
Verkaufspreis Immobilie | 250.000 Euro |
Verkaufskosten (z.B. Reparaturen) | – 10.000 Euro |
Anschaffungskosten | – 220.000 Euro |
Gewinn | = 20.000 Euro |
Steuersatz | 40 Prozent |
Spekulationssteuer | 8.000 Euro |
Hausverkauf: Diese Dokumente brauchen Sie
Ein Hausverkauf ist nicht nur eine emotionale Angelegenheit, Sie müssen auch bestimmte Formalitäten einhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Rechtzeitig vor dem tatsächlichen Hausverkauf sollten Sie sich deshalb um die Beschaffung aller notwendigen Dokumente kümmern. Liegen bestimmte Unterlagen noch nicht vor, kümmern Sie sich am besten sofort darum. Nichts ist ärgerlicher als kurz vor Abschluss festzustellen, dass wichtige Unterlagen fehlen. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Verkaufsunterlagen:
Unterlagen | Woher? | Kosten |
---|---|---|
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | 10 Euro (beglaubigt 20 Euro) |
Lageplan mit Flurkartenauszug | Katasteramt | Je nach Größe 15 Euro bis 60 Euro |
Baupläne und Baubeschreibung | Bauordnungsamt | Falls verloren oder nicht ausgestellt: Kosten für eine Kopie richten sich nach Gebührenordnung des Landes |
Berechnung von Wohnfläche, Nutzfläche und Umbautem Raum | Bauordnungsamt | 160 Euro bis 250 Euro bei Neuberechnung |
Auszug Baulastenverzeichnis | Vermessungs- und Katasteramt | 15 Euro bis 50 Euro, abhängig von der Verwaltungsgebührenordnung des Landes |
Energieausweis | zugelassene Aussteller | 80 Euro bis 500 Euro |
Sie wollen Ihre Wohnung verkaufen, wenn die Kinder ausziehen? Diese Unterlagen brauchen Sie!
Besitzer einer Eigentumswohnung brauchen diese Dokumente zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
Dokument | Woher? | Kosten |
---|---|---|
Teilungserklärung | Grundbuchamt | 10,00 Euro (unbeglaubigt) 20,00 Euro (beglaubigt) |
Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen (drei Jahre) | eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | – |
Wohngeldabrechnung | eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | – |
Wirtschaftsplan (aktuell) | eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | – |
Rücklagenübersicht | eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung | – |
Kopie Mietvertrag (soweit vermietet) | eigene Unterlagen | – |
Die Gebühren und Orte der Antragstellung für die Beantragung diverser Unterlagen können je nach Gemeinde variieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich am besten an das Bürgerbüro Ihrer Stadt, das Sie an entsprechende Stellen verweisen kann.
Nach dem Hausverkauf sind die folgenden Belege wichtig für Ihre Käufer:
- Versicherungsurkunden für das Haus
- Gebrauchsanleitungen für Geräte und Heizungen
- Garantieurkunden
- Wartungsverträge
- aktuelle Abrechnungen der Heiz- und Nebenkosten
- Prüfprotokoll für Heizung und Schornstein
- Aufstellung über Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen, Handwerkerrechnungen
Achtung Vorfälligkeitsentschädigung: Darauf müssen Sie achten!
Wenn Sie den Kaufpreis Ihres Hauses oder Eigentumswohnung über ein Bankdarlehen finanziert haben und das Darlehen nun vorzeitig kündigen wollen, müssen Sie mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank rechnen. Dabei handelt es sich um ein Entgelt, das Ihre Bank für die entgangenen Zinsen berechnen kann. Bevor Sie also ein noch laufendes Darlehen kündigen und eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, sollten Sie mit Ihrer Bank abklären, ob und in welcher Höhe diese fällig wird.