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Ist von einem Hausverkauf an die Bank die Rede, können in der Regel zwei Verfahren damit gemeint sein: Eine Verrentung der Immobilie im Rahmen einer Umkehrhypothek oder die Abtretung des Hauses bei Zahlungsunfähigkeit. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich diese Methoden unterscheiden und wie ein solcher „Hausverkauf an die Bank“ abläuft.


Mitarbeiter der Bank prüft Immobilie

Das Wichtigste in Kürze

  • Banken kaufen keine Immobilien im engeren Sinne. Allerdings gibt es die Möglichkeit zur Verrentung des eigenen Hauses oder der Wohnung.
  • Kann eine laufende Immobilienfinanzierung nicht mehr bedient werden, verkauft die Bank das mit Grundschuld belastete Haus in Form einer Zwangsversteigerung.
  • Wer seine Immobilie schnell verkaufen möchte oder muss, weil dringend Geld benötigt wird, sollte sich an eine:n Makler:in wenden oder andere Wege zur Vermarktung wählen.
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    Banken kaufen im klassischen Sinne keine Immobilien. Dieser Eindruck entsteht zum Beispiel dadurch, dass Eigentümer:innen, die in Zahlungsnot geraten sind, davon sprechen, „das Haus an die Bank verloren“ zu haben. Auch eine Immobilienrente, insbesondere die Umkehrhypothek, kann mit einem Verkauf an die Bank gemeint sein. Der Hausverkauf an die Bank als Alternative zur konventionellen Suche nach potenziellen Käufer:innen ist also keine Option.

    Hausverkauf an die Bank – mit der Immobilie die Rente aufstocken

    Eine Form der Immobilienrente ist die sogenannte Umkehrhypothek. Bei diesem Verfahren handelt es sich eigentlich nicht um einen Verkauf an die Bank. Der Vergleich ist jedoch nicht völlig verkehrt. Das Modell ist in den USA bereits sehr verbreitet. In Deutschland bieten bisher nur wenige Institute diese Verrentung an.


    Rentner-Ehepaar steht am Fenster

    Im Rahmen einer Umkehrhypothek wird das Haus beliehen und ein Kredit – ohne Tilgung und Zinsen – an die Eigentümer:innen ausgezahlt. Erst wenn die Eigentümer:innen versterben, wird das Darlehen plus Zinsen fällig. Das Geld erhält die Bank dann aus dem Verkaufserlös der Immobilie.

    Die Voraussetzungen für die Vergabe einer Umkehrhypothek sind streng:

    • Eigentümer:innen müssen zwischen 65 und 80 Jahre alt sein.
    • Das Haus muss mindestens 250.000 Euro wert sein.
    • Die Immobilie muss schuldenfrei sein.
    • Es werden nur gut erhaltene Immobilien akzeptiert.

    Da diese Form der Verrentung mit gewissen Risiken verbunden ist, setzen Banken hohe Sicherheitsabschläge an, die den Auszahlungsbetrag schmälern. Die Immobilie ist nach dem Tode der Eigentümer:innen belastet. Eine Umkehrhypothek lohnt sich deshalb eher für kinderlose Eigentümer:innen im Rentenalter, da potentielle Erb:innen das Haus erst wieder „freikaufen“ müssten.

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    Wenn die Baufinanzierung scheitert: Haus an die Bank verkaufen?

    Wenn der Traum vom Haus platzt und die Raten für den Immobilienkredit nicht mehr bedient werden können, droht in letzter Instanz die Zwangsversteigerung durch die Bank. Auch hierbei handelt es sich im engeren Sinne nicht um einen Hausverkauf an die Bank.

    Zur Absicherung eines Kredits lässt sich die Bank in der Regel eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen. Damit behält sie sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsausfalls den Erlös aus einem Verkauf oder der Zwangsversteigerung einer Immobilie zu erhalten. Ohne diese Grundschuld wird höchstwahrscheinlich keine Bank zur Vergabe eines Immobilienkredits bereit sein.


    Paar am Schreibtisch rechnet

    hint
    Vorsicht vor Zwangsversteigerung

    Kann mit der Bank keine Einigung getroffen werden, wird sie nicht zögern, eine Zwangsversteigerung einzuleiten. Dies sollten Sie auf jeden Fall verhindern! Eine Versteigerung erzielt in den meisten Fällen einen deutlich niedrigeren Preis und Sie erhalten einen Eintrag in der Schufa-Datenbank. Es empfiehlt sich bei Zahlungsschwierigkeiten immer, das Gespräch mit der Bank zu suchen. Dies sollte frühzeitig geschehen, da Banken in der Regel dann noch zu einem Entgegenkommen bereit sind.

    Wie kann ich meine Immobilie schnell verkaufen, wenn ich Geld brauche?

    Das eigene Haus an die Bank zu verkaufen ist also keine Option, um möglichst schnell zu frei verfügbarem Kapital zu gelangen. Doch manchmal ist der Verkauf dringend nötig. Die Gründe können dabei vielfältig sein:

    • Finanzierung eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung
    • Im Erbfall: Auszahlung von Miterb:innen
    • Begleichung von Schulden und Krediten (laufende Kosten, finanzielle Engpässe etc.) 

    Hier lohnt sich meistens die Beauftragung von Makler:innen. Die Expert:innen können schnell potenzielle Käufer:innen für Ihr Objekt finden und somit einen zeitnahen erfolgreichen Verkauf ermöglichen. Je nachdem, wie begehrt Ihre Immobilie ist, können Sie auch im Alleingang inserieren und schnell neue Eigentümer:innen finden.

    Auch wenn für den Auftrag zusätzlichen Kosten anfallen: Der Verkaufserlös ist in der Regel immer höher als bei einer Zwangsversteigerung. Müssen Sie Ihr Haus verkaufen, um Forderungen bei der Bank zu begleichen, lohnt sich stets proaktives Handeln.


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