Grundstück an Ehepartner verkaufen
Der Verkauf eines Grundstücks an den Ehegatten ist ein besonderer Fall. Ob sich dieses Vorgehen lohnt, welche Regeln und Gesetze zu beachten sind und welche Kosten eventuell entstehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner ist keine Grunderwerbsteuer fällig – das gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung.
- Der Verkauf eines Grundstücks unter Ehegatten kann daher im Falle einer Scheidung sinnvoll sein, um Vermögensstreitigkeiten zu vermeiden.
- Wer zusätzlich die Spekulationssteuer umgehen will, sollte den Verkauf erst 10 Jahren nach dem Erwerb vornehmen oder zumindest die auf dem Grundstück befindliche Immobilie für einen bestimmten Zeitraum selbst genutzt haben.
Grunderwerbsteuer beim Verkauf an Ehepartner
Generell gilt in Deutschland, dass beim Erwerb eines Grundstücks die entsprechende Grunderwerbssteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss. Die Höhe dieser Steuer variiert von Region zu Region und beträgt zwischen 3 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Da kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Personen, die in sogenannter gerader Linie verwandt sind. Dazu gehören nicht nur Kinder und Enkelkinder, sondern auch Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Bei einem Verkauf des Grundstücks an diesen Personenkreis wird keine Grunderwerbsteuer fällig – und das gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung. So kann der direkte Verkauf an den Partner eine gute Lösung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei einer Trennung sein.
Wichtig ist dabei, dass das Grundstück nicht im Rahmen eines Scheingeschäfts verkauft oder übertragen wird. Der Kaufvertrag und die Verkaufssumme sollten genauso gestaltet werden wie beim Verkauf an Dritte.
Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?
Um den Verkauf des Ferienhauses reibungslos abwickeln zu können, sollten Sie alle notwendigen Unterlagen und Dokumente am besten bereits vor Beginn der Vermarktung besorgen.

So vermeiden Sie spätere Verzögerungen im Ablauf und können Interessenten oder Ihren Makler mit allen gewünschten Informationen versorgen. Die hier aufgelisteten Preise und Bezugsquellen gelten für Immobilien in Deutschland.
Dokument | Bezugsquelle | Kosten |
---|---|---|
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | 20 Euro |
Lageplan mit Flurkartenauszug | Katasteram | 15 bis 60 Euro |
Baupläne | Bauordnungsamt oder Architekt | keine |
Baulastenverzeichnisauszug | Vermessungs- und Katasteramt | Je nach Gebührenverordnung der Gemeinde |
Energieausweis | Zulässiger Sachverständiger | Zwischen 50 und 500 Euro |
Teilungserklärung | Grundbuchamt | Je nach Immobilienwert |
Spekulationssteuer beim Grundstücksverkauf
Doch auch als Verkäufer sollte man darauf achten, dass keine unnötigen Zusatzkosten beim Verkauf des Grundstücks an den Ehegatten entstehen. Denn diese fallen auch bei Geschäften innerhalb der Familie an.

Unter folgenden Umständen müssen Sie eine Spekulationssteuer beim Verkauf zahlen:
- Sie haben die Immobilie nicht selbst genutzt und wollen diese innerhalb von 10 Jahren verkaufen.
- Sie haben die Immobilie die letzten zwei Jahre sowie im Verkaufsjahr nicht selbst genutzt.
Beispielrechnung für die Spekulationssteuer
Posten | Höhe |
---|---|
Verkaufspreis Immobilie | 250.000 Euro |
Anschaffungspreis | 220.000 Euro |
Zu versteuernder Gewinn | 22.000 Euro |
Persönlicher Steuersatz | 40% |
Zu zahlende Spekulationssteuer | 8.800 Euro |
Wann kann ich meine Immobilie steuerfrei verkaufen?
Eine der folgende Kriterien muss erfüllt sein, damit beim Immobilienverkauf keine Steuer anfällt:
- Die Immobilie ist bereits 10 Jahre im Besitz des Verkäufers.
- Der Eigentümer hat die Immobilie seit Kauf ausschließlich selbst bewohnt.
- Der Eigentümer hat die Immobilie mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt.

Beim Immobilienverkauf fallen verschiedene Kosten an, die für Verkäufer nicht immer gleich sichtbar sind. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, welche Kosten beim Hausverkauf konkret entstehen. So können Kostenfallen vermieden werden. Weiterlesen…
Grundstück an Ehepartner erfolgreich mit Makler verkaufen
Der Verkauf des Grundstücks unter Ehepartnern ist also möglich – allerdings sollten hier vor allem hinsichtlich der Spekulationssteuer die geltenden Fristen beachtet werden, damit es nicht zu einer unangenehmen Überraschung kommt.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann – gerade auch im Falle eines Verkaufs wegen Scheidung – einen Makler engagieren. Er kennt die geltenden Regeln und kann als neutraler Dritter den besten Ablauf für beide Parteien garantieren.

Neben der objektiven Beratung in rechtlichen Fragen und Hilfe bei der Ausgestaltung des Kaufvertrags übernimmt der Makler auch gerne die Ermittlung eines angemessenen Preises für das Grundstück.

Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen und suchen einen professionellen und serviceorientierten Immobilienmakler in Ihrer Region? Welcher Makler ist vertrauenswürdig und zuverlässig, wenn es darum geht eine Immobilie optimal zu verkaufen? Weiterlesen…