In dem folgenden Artikel haben wir alles rund um den Verkauf einer Familienwohnung für Sie zusammengefasst. Neben der richtigen Ansprache der Zielgruppe, den Vor- und Nachteilen eines privaten Verkaufs oder eines Verkaufs über einen Makler geht der Artikel ebenso auf die für den Verkauf notwendigen Unterlagen ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Zielgruppe von Familienwohnungen zählen vor allem Familien sowie Paare mit Kinderwunsch – die Wohnungsanzeige sollte passend zu den Bedürfnissen dieser Zielgruppe ausgestaltet werden.

  • Soll eine Familienwohnung aufgrund einer Scheidung oder Trennung verkauft werden, muss dies einvernehmlich durch beide Miteigentümer erfolgen.

  • Ein Immobilienmakler kann beim Verkauf der Familienwohnung als neutraler Berater im Konfliktfall agieren. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.

  • Ein höherer Verkaufspreis der Wohnung lässt sich unter anderem durch eine gute Zimmeraufteilung und einen Zugang zum Außenbereich, wie Garten oder Hof, erzielen.


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Wer zählt zur Zielgruppe von Familienwohnungen und wie spreche ich diese am besten an?

Vor allem in den Innenstädten und Vororten setzt sich immer mehr der Trend von Familienwohnungen in Mehrfamilienhäusern durch. Das Wohnen in einem eigenen Haus ist hingegen rückläufig. Zu der Zielgruppe von Familienwohnungen zählen insbesondere Paare mit Kinderwunsch oder Familien. Deshalb sollten Sie bei der Ausformulierung Ihrer Wohnungsanzeige darauf achten, dass Sie insbesondere auf die Vorteile Ihrer Wohnung für diese Zielgruppe eingehen. Das könnten die folgenden Vorteile sein:

  • Schulen, Kindergärten sowie Spielplätze in unmittelbare Nähe

  • an den öffentlichen Nahverkehr gut angebunden

  • Außenbereich (Garten, Hof)

  • Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß erreichbar, z. B. Supermärkte, Einkaufszentren

  • Parks und Sportanlagen in der Nähe

  • zahlreiche Parkmöglichkeiten

  • Lage im Erdgeschoss oder im 1. Obergeschoss

  • vorhandener Fahrstuhl

  • ruhige bzw. verkehrsberuhigte Lage

  • familienfreundliches Wohngebiet

Was ist beim Verkauf einer Familienwohnung in der Trennungsphase zu beachten?

Eine Familienwohnung kann entweder nur einem Ehepartner gehören oder aber beiden Partnern gemeinschaftlich. In Abhängigkeit von dem vorliegenden Eigentumsverhältnis müssen beim Verkauf der Familienwohnung verschiedene Aspekte Berücksichtigung finden. Die Besitzverhältnisse ändern sich im Rahmen der Trennung erstmal nicht.

  • Familienwohnung befindet sich im Eigentum nur eines Ehepartners: Hat nur ein Partner bzw. Ehepartner das Eigentum an der Familienwohnung, dann kann dieser dem anderen Partner ein vorläufiges Nutzungsrecht einräumen. Den Verkauf der Wohnung kann der Eigentümer jedoch ganz ohne das Einverständnis des anderen Partners entscheiden und durchführen. Im Falle einer Scheidung bedarf es in der Trennungsphase zusätzlich der Klärung, ob für einen der beiden Partner ein bedeutend höherer Bedarf an der Wohnung besteht. Wenn gemeinsame Kinder in der Familienwohnung mit wohnen, dann hat das Wohl der Kinder immer oberste Priorität. Da die Kinder möglichst in ihrem gewohnten Umfeld bleiben sollen, kann dies bei einer Trennung den Verkauf der Familienwohnung erschweren.

  • Familienwohnung gehört beiden Partnern gemeinschaftlich: Bei einem gemeinschaftlichen Eigentum muss auch ein gemeinschaftlicher Verkauf stattfinden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass ein Partner den Eigentumsanteil des anderen übernimmt. Allerdings kann kein Partner den direkten Auszug des anderen verlangen. Sollte keine Einigung zwischen beiden Partnern möglich sein, kann eine Teilversteigerung der Wohnung stattfinden. Diese zieht jedoch in den meisten Fällen Verluste nach sich. Eine gemeinsame Lösungsfindung ist daher der beste Weg.

Privater Verkauf oder Verkauf über einen Makler?

Wenn die Entscheidung über den Verkauf Ihrer Familienwohnung endgültig getroffen ist, müssen Sie als nächstes überlegen, ob Sie für den Verkauf einen Immobilienmakler hinzuziehen möchten oder ob Sie Ihre Familienwohnung lieber privat verkaufen möchten. Vorteile haben beide Varianten.

Privatverkauf der Familienwohnung Familienwohnungs-Verkauf mit Makler
Immobilienportale bieten eine große Reichweite. Preis- und Vertragsverhandlungen übernimmt der Profi für Sie.
Sie haben die Kontrolle beim Verkaufsprozess. Der Profi berät Sie professionell und auch zu spezifischen Themen wie der Familienwohnung.
Sie können Ihre Immobilie kostengünstig und unabhängig verkaufen. Dem Makler ist der regionale Markt bekannt. Mit seiner Hilfe lässt sich ein besserer Verkaufspreis erzielen

Insbesondere, wenn Ihre Wohnung dem höheren Preissegment zuzuordnen ist, kann sich das Hinzuziehen eines Maklers als großer Vorteil erweisen. Der Makler kann den möglichen Wert Ihrer Familienwohnung besser einschätzen und damit einen höheren Preis verhandeln. Auch als neutraler Berater und Vermittler kann der Makler unterstützen, wenn beispielsweise rechtliche Fragen zum Verkauf der Familienwohnung nach einer Trennung zu klären sind.

Welche Unterlagen sind für den Verkauf einer Familienwohnung erforderlich?

Damit der Verkauf problemlos abgewickelt werden kann, sind die folgenden Dokumente erforderlich. Sollten Ihnen diese noch nicht vorliegen, sollten Sie diese organisieren:

Dokument Behörde zur Beantragung Gebühr
Grundriss der Immobilie eigene Unterlagen bzw. Bauamt -
Teilungserklärung Grundbuchamt

10 Euro (unbeglaubigt)

20 Euro (beglaubigt)

Grundbuchauszug Grundbuchamt

10 Euro (unbeglaubigt)

20 Euro (beglaubigt)

Protokolle von den letzten drei Eigentümerversammlungen (drei Jahre) eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung -
Wohngeldabrechnung eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung -
Wirtschaftsplan (aktuell) eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung -
Rücklagenübersicht eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung -
Baubeschreibung eigene Unterlagen bzw. Bauamt Von Bauämtern werden 5 Euro bis 100 Euro für eine Abschrift berechnet
Energieausweis eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung -
Kopie Mietvertrag (soweit vermietet) eigene Unterlagen -

Hinweis: Je nach Gemeinde können die Gebühren als auch die Behörden für die Beantragung variieren. Wenn Sie sich im Zweifelsfall am besten an das Bürgerbüro Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Dieses wird Sie an die entsprechenden Stellen verweisen.

hint
Hinweis

Je nach Gemeinde können die Gebühren als auch die Behörden für die Beantragung variieren. Wenn Sie sich im Zweifelsfall am besten an das Bürgerbüro Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Dieses wird Sie an die entsprechenden Stellen verweisen.

Wie finde ich den für die Familienwohnung richtigen Verkaufspreis?

Für die Ermittlung eines für Ihre Familienwohnung angebrachten Verkaufspreises sollten vor allem die folgenden drei Faktoren Berücksichtigung finden:

  • die Lage der Familienwohnung sowie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr

  • die Wohnungsgröße und der Schnitt als auch der Zugang zu einem Außenbereich

  • der bauliche Zustand der Wohnung und der etwaige Renovierungsbedarf

Für die Preisbestimmung ist vor allem die Lage der Wohnung von zentraler Bedeutung. Für eine Preisorientierung können Sie gerne auf unsere Preiskarte sowie die kostenlose Online-Bewertung für Ihre Familienwohnung zurückgreifen. Für eine genaue Preisfindung sollten Sie jedoch einen Experten, beispielsweise einen Makler, hinzuziehen, der sich das Objekt vor Ort ansehen kann. Von einer zu hohen Ansetzung des Preises raten wir ab, damit Interessierte auch noch einen Verhandlungsspielraum haben.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf meiner Familienwohnung?

Wenn Sie eine Familienwohnung verkaufen, entstehen für den Käufer, aber auch für Sie als Verkäufer Kosten. Die Notarkosten beim Verkauf trägt im Normalfall der Käufer. Die Maklerprovision wird meist auf den Verkäufer und Käufer verteilt. Aber es gibt auch Kosten, welche Sie als Verkäufer vollständig tragen müssen. Verkaufen Sie die Immobilie mit einem Wertzuwachs, kann eine Spekulationssteuer fällig werden.

Beispielrechnung für die Spekulationssteuer beim Verkauf einer Familienwohnung

Verkaufspreis der Familienwohnung 400.000 Euro
Beim Verkauf anfallende Kosten (z.B. Reparaturen) -6.000 Euro
ursprünglicher Kaufpreis -350.000 Euro
zu versteuernder Gewinn 44.000 Euro
persönlicher Steuersatz 38 Prozent
Höhe der zu entrichtenden Spekulationssteuer 16.720 Euro

Ob eine Spekulationssteuer anfällt oder nicht, ist neben dem Gewinn aus dem Verkauf auch von der Spekulationsfrist abhängig. Bei privaten Verkäufen, so auch bei einer Familienwohnung beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. Wer seine Familienwohnung als bereits vor mehr als 10 Jahren erworben hat, muss keine Spekulationssteuer bezahlen.

Der Besichtigungstermin – Wie bereite ich diesen am besten vor?

Für einen Besichtigungstermin gilt es, die Familienwohnung ins beste Licht zu rücken. Ordnung und Sauberkeit stehen hier an erste Stelle. Nur eine gepflegte Wohnung weckt auch das Interesse potentieller Käufer. Da als Zielgruppe bei dem Kauf von Familienwohnungen vorwiegend Familien oder solche, die es noch werden wollen, infrage kommen, sollten die familienfreundlichen Vorzüge in den Vordergrund gerückt werden.

Gehen Sie auf eventuelle Außenbereiche und die Nähe von Spielplätzen ebenso ein wie auf die familienfreundliche Raumaufteilung der Wohnung. Da die potentiellen Käufer nicht nur die Wohnung, sondern auch einen Teil des Hauses und des Grundstückes erwerben, sollten Sie vor der Besichtigung auch die Ordnung und Sauberkeit in beispielsweise Keller- und Waschräumen nochmal überprüfen.

Besonderheiten: Wenn es um das Thema Familienwohnung geht, muss beachtet werden, dass dieser Begriff in einigen Ländern rechtlich belegt und eingetragen ist. Dies ist beispielsweise in der Schweiz der Fall, und zwar zum Schutz der Familienwohnung während der Ehe als Eigentum von einem oder von beiden Ehegatten. Der Begriff Familienwohnung bezeichnet hier den gemeinsamen Haushalt von Ehepaaren sowie ihrer Kinder. Sollte ein Konflikt auftreten, kann keinem der beiden Ehepartner die Familienwohnung einfach entzogen werden.

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